jur:docs

Tipps & Tricks

Auf welche Konten sind welche Vorfälle zu buchen?

Im Einzelfall ist es mitunter nicht immer leicht, die seltener anfallenden Geschäftsvorfälle auf die richtigen Konten zu buchen. Die nachfolgende Auflistung ist insoweit als kleine Hilfestellung gedacht und soll lediglich Ihrer Orientierung dienen.

KategorieBeschreibung / Beispiele
Erlöse 16% MwStKostenrechnungen, die gemäß BRAGO abgerechnet wurden
Erlöse 15% MwStKostenrechnungen vor dem 01.04.1998; z. B. mit Ratenzahlung vereinbart
Erlöse steuerpflichtige AuslagenAbgerechnete Reisekosten und Spesen; 16% oder 7% MwSt, z. B. Fotokopiekosten
Steuerfreie AuslagenGerichtskostenvorschüsse, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten
KreditkartenabrechnungenKanzleiausgaben, z. B. Reisekosten
GerichtskostenstemplerGerichtskostenmarken, -Zugang, -Abgang
FremdgeldZahlungseingänge von Schuldnern
FremdgeldauskehrungAuszahlung von Fremdgeld an Empfänger
Gehälter juristischer MitarbeiterGehaltszahlungen für juristische Mitarbeiter
Honorare freiberufliche juristischer MitarbeiterHonorarzahlungen an freiberufliche Mitarbeiter, z. B. Referendare, Assessoren
Sonstige Löhne/GehälterLohn- und Gehaltszahlungen sonstiger Mitarbeiter, z. B. Auszubildende, Sekretariat

Korrekturbuchungen - Was tun, wenn man sich tatsächlich verbucht hat?

Nachfolgend sind einige Möglichkeiten aufgelistet, wie typische Buchungsfehler zu behandeln sind. Berücksichtigen Sie bitte, dass ggf. die einzelnen Buchungssätze in zwei Schritten korrigiert werden müssen.

Übersicht zur Korrektur von einzelnen Buchungen:

BuchungFehlerartKorrektur / Vorgehensweise
Zahlungseingangzu wenig gebuchtZahlungseingang; Differenz buchen
Zahlungseingangzu viel gebuchtGebührensollstellung; Differenz buchen (Ausgabe buchen)
Gebührenzu wenig gebuchtGebühren; Differenz buchen
Gebührenzu viel gebuchtEinnahmen; Differenz buchen (nicht integriert)
Auslagenzu wenig gebuchtAuslagen; Differenz buchen
Auslagenzu viel gebuchtZahlungseingang; Differenz auf Auslagen buchen
Fremdgeldauszahlungzu wenig gebuchtFremdgeldauszahlung; Differenz bestehen nur buchen
Fremdgeldauszahlungzu viel gebuchtZahlungseingang; Differenz auf Fremdgeld buchen
Umbuchungzu wenig gebuchtUmbuchung; Differenz buchen
Umbuchungzu viel gebuchtUmbuchung; Buchungsvorgang rückwärts; Differenz buchen
Hebegebührzu wenig gebuchtGebühren; Differenz buchen
Hebegebührzu viel gebuchtEinnahmen; Differenz buchen

Der besseren Übersichtlichkeit halber, sollte als Korrekturdatum den Tag der falschen Buchung verwendet werden. Der Buchungstext sollte einen eindeutigen Hinweis auf den Storno oder die Korrektur (z. B. Storno oder Korrektur) enthalten.

Kredite

Langfristige Kredite sind in der Kontenklasse 0 zu führen. Dabei ist die Aufnahme eines Bankkredits als Einnahme und die Tilgungen als Ausgabe zu buchen. Wird ein Bankkredit in den Bestand genommen, so ist der offene Kreditbetrag als positiver Wert zu führen.

Korrespondenzhonorare

Berücksichtigen Sie bei der Verbuchung von Honoraranteilen der Korrespondenzanwälte die umsatzsteuerrechtliche Relevanz des Buchungsvorfalls.

Die anwaltsübliche Gebührenteilung kann bei falscher Kontierung zu einem falschen Betriebsergebnissen und falschen Umsatzsteuererklärungen führen, wenn z.B. die anteiligen Gebühren als Fremdhonorar über ein Sachkonto gebucht, nicht jedoch als Abgang vom Erlöskonto gebucht werden. Faktisch wirkt sich die Betriebsausgabe buchungstechnisch neutral aus, jedoch weist das Erlöskonto Einnahmen in tatsächlich nicht erzielter Höhe aus.

Kontostände beim Buchen stimmen nicht

Sollten die angezeigten Kontostände beim Buchen nicht mit den tatsächlichen Salden übereinstimmen, kontrollieren Sie zuerst mit der Funktion Kontostände tageweise die Salden. Soweit diese korrekt sind, führen Sie über Menüpunkt FiBu / Konten die Funktion Kontensalden prüfen und ergänzen aus, um die Salden auf den aktuellen Stand zu bringen.

Sollten die Salden dennoch eine Differenz ausweisen, mussdas Journal auf fehlerhafte Buchungssätze geprüft werden, ob z.B. bei einer Umbuchung nur ein Buchungssatz storniert wurde, der korrespondierende jedoch nicht.

Falsches Buchungsdatum

Das Programm meldet Ihnen, dass das Buchungsdatum falsch ist, wenn entweder [kein oder ein zukünftiges Datum]{.underline} als erstzulässiges Buchungsdatum definiert ist oder aber, dass Sie versucht haben in einen durch die Einnahmen-/Überschuss-Rechnung abgeschlossenen Buchungszeitraum zu buchen. [Vor]{.underline} dem als erstem Buchungsdatum eingetragenen Wert ist keine Buchung möglich!

Korrigieren Sie das erstzulässige Buchungsdatum in der Buchhaltung über den Menüpunkt Extras / Allgemeine Einstellungen / Registerkarte allgemein.

Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes

Vor der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhaltene Vorschüsse müssen Sie nachversteuern, wenn die Fälligkeit der Vergütung nach dem Erhöhungszeitpunkt eingetreten ist und Sie die Vorschüsse mit Mehrwertsteuer verbucht haben.

Buchen Sie spätestens nach Eingang des Rechnungsbetrages die gebuchten Vorschussgebühren vom alten auf den neuen Mehrwertsteuersatz um.

🧾 Beispiel: Umbuchung mit Anpassung der Mehrwertsteuer

Wie wird's gemacht?

  1. 500,00 DM als Vorschuss mit 15% Mehrwertsteuer erhalten und integriert verbucht.

  2. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 16%.

  3. Buchen Sie im Aktenkonto unter Umbuchung: > - Von Akte 1/97 auf Akte 1/97 > - Betrag: 500,00 DM

    • Mehrwertsteuer: von 15% auf 16%
    • Konto: 8001 auf 8001
    • Von Gebühren auf Gebühren

Buchung von Anlagegütern

Werden Anlagegüter in den Bestand übernommen, ist als Anfangsbestand ein negativer Wert einzutragen. Der Kauf eines Anlagegutes ist als Ausgabe und der Verkauf als Einnahme zu buchen.

Abschreibungen sind grundsätzlich über die AfA-Liste zu buchen.

Umsatzsteuererstattung verrechnet mit KFZ.-Steuerforderung des Finanzamts

Beispiel:

Das Finanzamt erstattet am 15.02. an die Kanzlei einen Betrag i. H. v. € 2.500,00. Dieser setzt sich aus einer Umsatzsteuererstattung von € 3.000,00 für das IV. Quartal des Vorjahres und einer KFZ-Steuer-Forderung von € 500,00 für das aktuelle Jahr zusammen, die das Finanzamt mit der Umsatzsteuererstattung verrechnet hat. Zeitgleich mit der Verrechnung durch das Finanzamt hat die Kanzlei jedoch am 31.01. die KFZ-Steuer überwiesen und erhält diese nachfolgend am 01.03. zurückerstattet. Sie wollen diese Zahlungsvorgänge zu verbuchen?

🧾 Beispiel: Buchungen im Sammelgegenkonto

Wie wird's gemacht?

  1. Einnahme buchen: > - Betrag: € 2.500,00 > - Konto: Sammelgegenkonto 1300
    • Wirkung: Der Saldo des Sammelgegenkontos erhöht sich um diesen Betrag
  2. Umsatzsteuererstattung buchen: > - Betrag: € 3.000,00 > - Finanzkonto: Sammelgegenkonto 1300
    • Gegenkonto: Sachkonto 4050
    • Hinweis: Umsatzsteuerzeitraum auswählen, um korrekte Auswertung in der Finanzbuchhaltung sicherzustellen
  3. KFZ-Steuern buchen: > - Betrag: € 500,00 > - Finanzkonto: Sammelgegenkonto 1300
    • Gegenkonto: Sachkonto 4700
    • Hinweis: Steuerpflichtige Zahlung korrekt im Sachkonto erfassen

On this page