Hardwarevoraussetzungen
RA WIN berücksichtigt in der Entwicklung die jeweils aktuellen Hardware-Standards sowie die der letzten drei Jahre.
Aufgrund der immer schneller werdenden Entwicklung leistungsfähiger Hardware können keine allgemeinen Vorgaben festgelegt werden. Mit Blick auf die Investitionssicherheit sollten bei Neuanschaffungen die jeweils aktuellen Hardwarestandards berücksichtigt werden.
RA WIN setzt zwingend eine minimale Bildschirmauflösung von mindesten 800 x 600 Bildpunkten voraus. Es wird bezüglich der Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze zudem auf die europäische Bildschirmarbeitsplatzverordnung verwiesen.
Sollten Fragen zur vorhandenen Hardwareausstattung oder hinsichtlich etwaiger Investitionen bestehen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.